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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der impuls Finanzmanagement AG

Wir werden als Versicherungsmakler für unsere Kunden nach Maßgabe der folgenden Geschäftsbedingungen tätig.

Maklerauftrag

§ 1. Aufgaben des Maklers
Der Makler übernimmt für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen mit Ausnahme der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung; er nimmt ausschließlich die Interessen des Auftraggebers wahr.

§ 2. Vertragsgegenstand
Gegenstand der Tätigkeit des Maklers ist der dem Makler zur Kenntnis gebrachte Versicherungsvertrag. Vom Makler vermittelte Verträge zählen auch ohne Aufnahme in diese Aufstellung zum Gegenstand der Tätigkeit.

In Bezug auf diese Versicherungsverträge berät und betreut der Makler den Auftraggeber in allen Angelegenheiten.

§ 3. Pflichten des Maklers
Der Makler übernimmt im Rahmen dieses Vertrags folgende Tätigkeiten:

  1. Prüfung des Versicherungsbedarfs einschließlich Analyse des Risikos unter Berücksichtigung der speziellen Probleme, Wünsche und Bedürfnisse des Kunden; dabei werden sowohl die Komplexität der in Betracht kommenden Versicherung, als auch die jeweilige Situation des Kunden berücksichtigt;
  2. Untersuchung des Versicherungsmarktes; der Makler wird dabei seinen Rat auf eine objektive und ausgewogene Marktuntersuchung stützen, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird;
  3. Vermittlung der – gegebenenfalls nach Absprache mit dem Kunden – für notwendig erachteten Versicherungsverträge an den Versicherer;
  4. Verwaltung, Überwachung und laufende Betreuung der Versicherungsverträge und gegebenenfalls Anpassung des Versicherungsschutzes oder der Vertragskonditionen an veränderte Risikoumstände und Marktverhältnisse;
  5. Unterstützung des Kunden im Schaden- oder Leistungsfall einschließlich der Verhandlungen mit dem Versicherer, soweit die zugrunde liegenden Versicherungsverträge vom Makler vermittelt oder übernommen wurden und von ihm betreut werden.

Die Vertragsparteien sind sich darin einig, dass sich die Beratungs- und Vermittlungstätigkeit des Maklers nur auf Versicherungsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland erstreckt. Der Makler erhält ausreichend Zeit, um die Vermittlung eines Versicherungsvertrags vorzubereiten und verschiedene Angebote bei den Versicherern einzuholen. Der Makler kann nicht gewährleisten, dass zeitnah ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme des Risikos erklärt.

Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen Versicherungsschutz verfügt, sofern der Kunde seine versicherungsvertraglichen Pflichten erfüllt.

Eine für die Legitimation des Maklers gegenüber Versicherern erforderliche Vollmacht wird in einer gesonderten Urkunde niedergelegt.

§ 4. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die Korrespondenz mit den Versicherern dem Makler zu überlassen oder über ihn zu führen.
  2. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Zudem ist der Kunde zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, die für den Versicherungsschutz von Bedeutung sein können.
  3. Der Kunde verpflichtet sich Arbeitsergebnisse und -konzepte des Maklers nur mit seiner vorherigen schriftlichen Einwilligung an Dritte (z. B. Kreditinstitute, Konkurrenzunternehmen) weiterzugeben, sofern dies nicht zwingend erforderlich ist (z. B. Ombudsverfahren).

Für eigene Versicherungsanalysen nimmt der Makler Urheberrechtsschutz nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in Anspruch. Eine Haftungsverantwortung des Maklers für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen

§ 5. Datenschutz
Der Auftraggeber willigt ein, dass der Makler zur Erfüllung des Maklervertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen personenbezogene Daten entsprechend der hier auf unserer Website hinterlegten Einwilligungserklärung verarbeitet.

§ 6. Risikoänderungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Änderungen der Risikoverhältnisse, die seinen Versicherungsschutz betreffen, dem Makler unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine dahingehende Unterlassung evtl. den Versicherungsschutz verringern bzw. ausschließen kann.

§ 7. Vergütung
Im Zusammenhang mit der Vermittlung erhalten wir Courtagen, die Bestandteil der Versicherungsprämie sind.

Wir erhalten auch andere Zuwendungen des Versicherungsunternehmens. Diese sind nicht in der Versicherungsprämie enthalten.

In geeigneten Fällen vermitteln wir auf Honorarbasis. Das Honorar wird auf Grund einer mit dem Auftraggeber gesondert getroffenen Honorarvereinbarung fällig.

§ 8. Haftung
Der Makler haftet für seine Tätigkeit nach den gesetzlichen Regelungen. Es wird vereinbart, dass die Haftung des Maklers und seiner Erfüllungsgehilfen für Vermögensschäden, die aus einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen der Tätigkeit entstehen können, der Höhe nach auf einen Betrag von 1,5 Millionen Euro begrenzt wird.

§ 9. Abtretung und Aufrechnung

  1. Ansprüche des Kunden gegen den Makler, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, sind nicht abtretbar.
  2. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 10. Vertragsdauer
Der Maklervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann vom Kunden jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Der Makler kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Hiervon unberührt bleibt das außerordentliche Kündigungsrecht. Jede Kündigung bedarf der Textform.

§ 11. Kündigung mit Maklervollmacht
Abweichend zur Maklervollmacht dürfen Verträge nur mit meiner vorherigen, ausdrücklichen Einwilligung gekündigt oder verändert werden.